Antwort 11.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ können leider nicht mehr bearbeitet werden.
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Der Artikel 91e des Grundgesetzes sieht in der Regel die Einrichtung von gemeinsamen Einrichtungen vor. Als Ausnahme wurde die Möglichkeit für die Kommunen aufgenommen, die Aufgaben allein wahrzunehmen. Diese wurde zunächst auf der Grundlage des SGB II erprobt und dann ins Grundgesetz aufgenommen.
"Ich will, dass meine Stadt gehört wird – und zwar dort, wo die Entscheidungen fallen!"
Als SPD lehnen wir jede Zusammenarbeit mit Rechten ab und wir setzen auf Kompromisslösungen mit demokratischen Fraktionen.