Erst dann kann die Verbotsfrage abschließend beantwortet werden und das Verbotsverfahren - nach Prüfung der daraus folgenden Konsequenzen - von den dazu legitimierten Institutionen beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 25.09.2023 von Bithja Menzel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 19.09.2023 von Philipp Bruck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die AfD ist aus meiner Sicht antidemokratisch. Rechte Einstellungen müssen bekämpft werden. Vor Prüfung eines Verbots steht Neubewertung durch Verfassungsschutz.
Antwort 19.09.2023 von Senihad Sator SPD
Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Antwort 05.11.2025 von Antje Grotheer SPD
Die Prüfung eines AfD-Verbots ist angesichts der rechtsextremen Tendenzen und der Gefahr für die Demokratie richtig. Der Bürgerschaftsbeschluss ist richtig.
Antwort 25.10.2023 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entsprechende Forderungen an die Bundesregierung sind nicht bekannt.
Antwort 16.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Frage einer möglichen Auslieferung ukrainischer Fahnenflüchtiger richtet sich nach dem sog. Europäischen Auslieferungsabkommen (nebst Zusatzprotokollen).