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Wir würden das Initiativrecht der Europäischen Kommission für neue Gesetzesvorhaben auf die Bereiche eingrenzen, wo die EU die volle Zuständigkeit besitzt.
Leider ist die Drucksache noch nicht zur Abstimmung gekommen, obwohl sie seit über einem Jahr vorliegt.
Das Einkommensteuerrecht gilt für alle Menschen unabhängig vom Alter. Es basiert auf dem Leistungsfähigkeitsprinzip, was bedeutet, dass die gleiche finanzielle bzw. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch gleich besteuert wird.
Ich würde Ihnen empfehlen, die zulässige Abwesenheit während ihres ALG 1-Bezugs mit Ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu besprechen