Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann
Keine Abschaffung von Teilzeit – dafür eine Wirtschaftspolitik, die Fachkräfte gewinnt, Innovation fördert und Beschäftigung sichert.
Sensible EU-Agrarbereiche müssen wirksam geschützt werden. Dazu haben wir auf europäischer Ebene konkrete Schutzklauseln erarbeitet und umgesetzt.
Mein Abstimmungsverhalten finden Sie in den Plenarprotokollen. Ich kandidiere für eine soziale Politik, die Wirtschaft und Klimaschutz zusammendenkt und stärkt.