Antwort 05.12.2025 von Ralf Stegner SPD
Der Zinslauf beginnt grundsätzlich erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres, also nach einer gesetzlich vorgesehenen Karenzzeit. Diese Regelungen gelten in gleicher Weise für Steuerpflichtige wie für das Finanzamt.
