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Portrait von Ralf Stegner
Antwort 05.12.2025 von Ralf Stegner SPD

Der Zinslauf beginnt grundsätzlich erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres, also nach einer gesetzlich vorgesehenen Karenzzeit. Diese Regelungen gelten in gleicher Weise für Steuerpflichtige wie für das Finanzamt.

Portrait von Ralf Stegner
Antwort ausstehend von Ralf Stegner SPD
Portrait von Konstantin von Notz
Antwort ausstehend von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN