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Sabine Poschmann
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Frage von Karsten E. •

Befürworten Sie die anlasslose Chatkontrolle und werden sie ihr zustimmen?

Sehr geehrte Frau Poschmann!

Die EU-Gesetzgebung zur Chatkontrolle gefährdet die digitale Privatsphäre und das Briefgeheimnis, indem sie eine anlasslose und flächendeckende Überwachung privater Kommunikation aller Bürger unter Generalverdacht stellt. Werden Sie sich auf europäischer und nationaler Ebene aktiv dafür einsetzen, diese Pläne zur Massenüberwachung zu stoppen und den Einsatz fehleranfälliger Scan-Algorithmen zu verhindern?“

Mit diesem Gesetz werden meine freiheitlichen und demokratischen Rechte beschnitten und es fühlt sich leider so an als würde man immer mehr in eine Diktatur rutschen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Seit Social Media in der Breite der Gesellschaft angekommen ist, nutzen es leider immer wieder auch Menschen zur Verbreitung von sexueller Gewalt an Kindern. Das ist eine bittere Realität, der wir uns entschlossen stellen müssen. Der besondere Schutz von Kindern vor Gewalt und sexuellem Missbrauch ist eine moralische Verpflichtung, die auch das Grundgesetz von uns fordert. Wir werden hier weiter an geeigneten Maßnahmen in Bezug auch auf Social Media arbeiten. Denn es sollte so viel Missbrauch verhindert werden, wie nur möglich ist.

Im vergangenen Jahr hat die dänische Regierung im Rahmen ihrer turnusmäßigen Ratspräsidentschaft in der EU deswegen auf eine umfassende Neuregelung bestanden. Bei dieser hätte der Staat Online-Plattformen unter anderem dazu verpflichtet, die Kommunikation ihrer Nutzer anlasslos zu überwachen. Damit sollten mehr Missbrauchsfälle aufgedeckt werden.

Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich hierzu eindeutig geäußert und den Vorschlag klar abgelehnt. In dieser Situation war die Bundesregierung nicht überzeugt und hat vor den Gefahren einer solchen Regelung für Privatsphäre und Meinungsfreiheit gewarnt. Zu sehr hätte der Staat Zugriff auf private Daten bekommen können und weite Teile der Öffentlichkeit unter einen Generalverdacht gestellt. Die Regelung wurde damals nicht beschlossen.

Die jetzige Debatte zur Chatkontrolle betrifft vorwiegend eine Übergangsregelung, die seit mehreren Jahren gilt. Sie ermöglicht es Online-Plattformen automatisiert nach Kinderpornografie und anderen Missbrauchsdarstellungen zu suchen. Allerdings sind diese Kontrollen freiwillig und werden nicht vom Staat vorgeschrieben oder erzwungen. Außerdem ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung weiterhin geschützt. Insofern stellt diese Regelung einen Kompromiss dar. Dieser ist bis 2028 befristet.

Unabhängig davon wird auf EU-Ebene an einer langfristigen Lösung gearbeitet. Das finde ich richtig, weil es um eine absolut legitime und notwendige Absicht geht: die wirksame Bekämpfung von sexueller Gewalt und Missbrauch an Kindern im Internet. Die Kompromisslinien stehen hier noch nicht fest. Auch der Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre werden dabei eine maßgebliche Rolle spielen. Vor einer Verabschiedung sollten alle grundrechtlichen Bedenken ausgeräumt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Poschmann

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