Frage von Clara K. • 26.10.2019

Antwort ausstehend von Volker Emde CDU
(...) Wenn ich Ihr Anliegen richtig interpretiere, wenden Sie sich gegen das Abroden eines Grundstücks, vermutlich - da Sie aus Oberhausen sind - im Stadtgebiet von Oberhausen. Das ist nach meiner Einschätzung eine kommunale Angelegenheit. Sollte Oberhausen eine Baumschutzsatzung haben, ist diese zu beachten, ggfs. (...)
(...) Der Freistaat Bayern hat grundsätzlich eine sehr große Abstandsregel ("10 H"). (...)
(...) Allerdings sind wir unsicher, wie ihre Frage gemeint ist und wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese etwas konkreter ausführen könnten. (...)
Das Kapital wird von den Eignern immer so eingesetzt, dass es den höchsten Profit garantiert, unabhängig von ökologischen Fragen. Genau das muss überwunden werden.