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Gemeinsam mit über 100 anderen Mitgliedern des Bundestages haben Abgeordnete der Linken am 13.11 vergangenen Jahres den parteiübergreifenden Antrag auf Prüfung eines Verbots der AfD eingereicht. Wir waren damals überzeugt, dass der Antrag notwendig und gerechtfertigt ist und wir sind es noch heute.

Gemeinsam mit über 100 anderen Mitgliedern des Bundestages haben Abgeordnete der Linken am 13.11 vergangenen Jahres den parteiübergreifenden Antrag auf Prüfung eines Verbots der AfD eingereicht. Wir waren damals überzeugt, dass der Antrag notwendig und gerechtfertigt ist und wir sind es noch heute.


"[...] Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen."