Frage von Markus B. • 06.01.2025

Antwort ausstehend von Eric Beißwenger CSU
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Über das weitere Vorgehen kann sinnvoll erst nach Abschluss des Organstreitverfahrens und damit voraussichtlich nach der bevorstehenden Bundestagswahl entschieden werden.
Klar ist, dass die Mietpreisbremse nur Mittel zum Zweck ist und keine Dauereinrichtung werden darf