Wie halten Sie es mit der IHRA-Antisemitismus-Definition?
Sehr geehrter Herr Krach,
in der letzten Zeit häufen sich in den Medien Berichte über antisemitische Äußerungen in der Politik sowie im Kulturbetrieb.
In einem Beitrag auf dem Verfassungsblog haben zahlreiche Rechtswissenschaftler:innen bereits im Dezember 2023 die Verfassungsproblematik der Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition "Antisemitismus" in Deutschland aufgezeigt. ( https://verfassungsblog.de/die-implementation-der-ihra-arbeitsdefinition-antisemitismus-ins-deutsche-recht-eine-rechtliche-beurteilung/ )
In die gleiche Richtung argumentiert der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers ( https://media.frag-den-staat.de/files/foi/912623/gutachtenmllers-2024-bkm.pdf ) in einem vom BKM in Auftrag gegebenem Gutachten.
Können Sie sich in Hinblick auf diese Einschätzungen klar und eindeutig gegen die Anwendung der IHRA-Definition bei der Identifizierung von Antisemitismus durch Berliner Landesbehörden aussprechen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

