Frage von Alexander K. • 16.08.2005

Antwort von Robert Hochbaum CDU • 02.09.2005
Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Regelung zum EU-Haftbefehl für nichtig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Regelung zum EU-Haftbefehl für nichtig erklärt.
Antwort:
Sehr geehrter Herr Dörre,
Sehr geehrter Herr Awiszus,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf kandidatenwatch.de.
Sehr geehrter Herr Meißner,