Antwort 02.04.2026 von Konrad Körner CSU
Neuausrichtung von „Demokratie leben!“: mehr Transparenz, klare Kriterien, lokale Wirkung und neue Schwerpunkte – kein Rückzug, sondern wirksamere Förderung.
Neuausrichtung von „Demokratie leben!“: mehr Transparenz, klare Kriterien, lokale Wirkung und neue Schwerpunkte – kein Rückzug, sondern wirksamere Förderung.
Sehr geehrter Herr M.
Bei der von Ihnen angesprochenen Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer. Zuständig für deren Erhebung, Verwendung und mögliche Zweckbindung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden. Der Bund hat keine rechtliche Möglichkeit, die Einnahmen aus der Hundesteuer Tierheimen oder Tierschutzorganisationen zuzuweisen.