Frage von Eberhard S. • 28.06.2024

Antwort ausstehend von Christian Leye BSW
Die Union ist bei dieser Frage ohnehin nicht konsistent - denn auch unter der von der Union mitgetragenen vorherigen Rechtsordnung wurden schon 80 % der Einbürgerungen unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit / Mehrstaatigkeit vorgenommen. Fragen Sie dazu also am besten die zuständigen Abgeordneten der Unions-Fraktion.
Es ist unumstritten, dass der aktuelle Deutsche Bundestag mit 733 Abgeordneten zu groß ist.
Als Berufsträger bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf meine Mandanten nicht offenlegen.
Zentrale Bedürfnisse nach sozialer Absicherung und einem hohen Lebensstandard müssen stärker gehört und in unserer Sprache und Politik stärker anerkannt werden.