Frage von Ole R. • 18.07.2024

Antwort von Carmen Wegge SPD • 25.07.2024
Ich gehe davon aus, dass dies zeitnah der Fall sein wird.
Ich gehe davon aus, dass dies zeitnah der Fall sein wird.
Ich gehe davon aus, dass dies zeitnah der Fall sein wird.
Nach § 2 Absatz 3 SBGG sind Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Ist der gewählte Geschlechtseintrag „divers“, müssen Vornamen gewählt werden, die diesem Geschlechtseintrag entsprechen. Welche Vornamen dem Geschlechtseintrag „divers“ entsprechen ist im SBGG nicht bestimmt.
zu keiner Strömung, ich bewahre mir gerne meine Unabhängigkeit.
Ich gehöre keiner politischen Strömung innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion an.