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Für uns in der Grünen Bundestagsfraktion ist klar: Wir halten die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen für in dieser Form schwer nachvollziehbar.
Ich halte es für entscheidend, dass diese Gelder zweckgebunden und mit wenig Verwaltungsaufwand/-kosten eingesetzt werden, damit am Ende tatsächlich etwas für die Menschen im Land sichtbar und spürbar verbessert wird.
Beihilfe, GKV und Besoldung sachlich trennen statt Gruppen gegeneinander auszuspielen.
Echte Entlastungen sind dann möglich, wenn der Staat mit dem was er tut wieder kleiner wird – nicht größer. Darum schlagen wir vor, Steuersenkungen durch Ausgabenreduzierungen – nicht durch Steuererhöhungen für betroffene Gruppen - zu ermöglichen.