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EU-Sanktionen sind keine strafrechtlichen Urteile, sondern außen- und sicherheitspolitische Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union beschlossen werden.
Zu dieser Thematik kann ich Ihnen leider keine qualifizierte Rückmeldung geben, da bitte ich um ihr Verständnis.
Die von Ihnen geschilderten Maßnahmen sind rechtlich möglich, auch wenn sie sich deutlich vom deutschen Strafrecht unterscheiden. Es handelt sich nicht um eine strafrechtliche Verurteilung, sondern um präventive Sanktionen der EU-Außenpolitik.
Sanktionen dienen in diesem Kontext außen- und sicherheitspolitischen Zielen und werden auf Basis entsprechender Beschlüsse und Verordnungen erlassen. Dabei ist vorgesehen, dass betroffene Personen Rechtsmittel einlegen und die Maßnahmen durch unabhängige Gerichte überprüfen lassen können.