Antwort 16.02.2026 von Jan Wenzel Schmidt AfD
Maßgeblich für die Einstellung war die fachliche Expertise von Herrn Christian Lüth, nicht seine frühere Funktion.
Maßgeblich für die Einstellung war die fachliche Expertise von Herrn Christian Lüth, nicht seine frühere Funktion.
Ich kann gut nachvollziehen, dass sich Beitragszahlende eine unbegrenzte Verfügbarkeit wünschen. Das staatsvertragliche System ist jedoch auf einen Ausgleich zwischen dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Interessen privater Anbieter angelegt.
Sehr geehrte Frau K.,
Wenn Parteien verfassungsfeindliche Positionen oder Inhalte vertreten, halte ich es für sinnvoll und notwendig, Verbotsverfahren zu prüfen und ggf. durchzuführen.
Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens