Frage von Dirk B. • 09.04.2022

Antwort ausstehend von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Meinungsumfragen bilden ein stichprobenartiges Stimmungsbild der jeweiligen Grundgesamtheit ab.
Meinungsumfragen bilden ein stichprobenartiges Stimmungsbild der jeweiligen Grundgesamtheit ab.
Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen.