Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Dabei war es uns in der SPD-Bundestagsfraktion wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Alle Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, müssen ihren angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten.
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Da die Krankenkassenbeiträge wegen zu erwartbaren Lücken in zweistelliger Milliardenhöhe in den nächsten Jahren nochmals deutlich zu Lasten aller Einzahler gestiegen wären und damit auch die Lasten der Arbeitgeber bei zunehmend schwieriger werdenden Wettbewerbsbedingungen mussten wir handeln und eine Reform beschließen, die alle Beteiligte in die Verantwortung nimmt.
Eine verlässliche und wohnortnahe medizinische Versorgung ist ein zentraler Bestandteil unseres Gesundheitswesens. Zugleich steht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Unkontrolliert steigende Ausgaben infolge des medizinischen Fortschritts, der demographischen Entwicklung und wachsender Versorgungsbedarfe machen Reformen erforderlich, um die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu sichern und ständige Beitragssteigerungen für Sie als Versicherte zu begrenzen.
Bitte nicht den Teufel an die Wand malen. Ein Kollaps der psychotherapeutischen Versorgung wird nicht eintreten.
Sehr geehrter Fragesteller,