Antwort 21.07.2026 von Katrin Staffler CSU
Die CDU/CSU-Fraktion möchte das IFG nicht abschaffen. Dort, wo berechtigte staatliche Interessen betroffen sind, sind Ausnahmen erforderlich.
Die CDU/CSU-Fraktion möchte das IFG nicht abschaffen. Dort, wo berechtigte staatliche Interessen betroffen sind, sind Ausnahmen erforderlich.
Nach einem Entschließungsantrag des Bundestages bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gesundheitswesens wird sich die Bundesregierung noch diesen Sommer nochmals mit den Auswirkungen und einer möglichen besseren Ausstattung in der psychotherapeutischen Behandlung befassen. Dabei geht es auch um Ihre Argumentation.
Kieznähe ist immer von Vorteil.
Kinderschutz und der Schutz vertraulicher Kommunikation dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine Regelung, die eine anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten vorsieht, würde ich nicht unterstützen.