Die konkreten Inhalte der geplanten Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) werden unter Berücksichtigung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien derzeit intensiv innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
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Die aktuelle Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll dazu beitragen, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beiträge zu stoppen. Beamtinnen und Beamte sind davon grundsätzlich nicht betroffen, sofern sie nicht gesetzlich versichert sind.
Gleichzeitig darf sich eine Reform nicht auf das rechtlich Gebotene beschränken.
Denn in mittlerweile rund 2/3 aller Ehen in Deutschland sind beide Ehepartner erwerbstätig.
Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden
Während früher ein Abstand von 15 % zur Grundsicherung für eine vierköpfige Familie maßgeblich war, wird nun als neue Untergrenze eine Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (Gebot der Mindestbesoldung)