Wie stehen Sie und die SPD zur erforderlichen Besoldungsreform in NRW aufgrund der Rechtsprechung und im Zusammenhang mit der Reform des Bundes ?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Reform der Besoldung ist aus Sicht der SPD‑Landtagsfraktion dringend notwendig und ein zentrales Thema für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Der öffentliche Dienst ist für das Funktionieren unserer Demokratie unerlässlich. Beamtinnen und Beamte gewährleisten eine funktionierende Verwaltung, , aber auch dass unsere freiheitlich demokratische Grundordnung mit Leben gefüllt wird. Gerade in Zeiten, in denen antidemokratische Kräfte populärer werden, braucht es Menschen, die unseren Rechtsstaat und die Demokratie beschützen. Für diesen wichtigen und ehrbaren Dienst sollen die Beamtinnen und Beamten auch angemessen vergütet werden, wie es im Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG abzuleiten ist.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 hat klare Leitplanken für eine amtsangemessene Alimentation gesetzt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Besoldung in NRW diese verfassungsrechtlichen Vorgaben vollumfänglich erfüllt. Es darf nicht sein, dass Beamtinnen und Beamte ihre Rechte erst langwierig erstreiten müssen. Wir fordern die Landesregierung auf, hier zügig eine rechtssichere Lösung vorzulegen, die sich auch am Reformprozess des Bundes orientiert.
Gleichzeitig darf sich eine Reform nicht auf das rechtlich Gebotene beschränken. Wir wollen, dass die Besoldung so weiterentwickelt wird, dass sie auch einen spürbaren Beitrag zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes leistet. Der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte hat sich deutlich verschärft. Ziel muss daher sein, den öffentlichen Dienst auch bei der Bezahlung konkurrenzfähig gegenüber privaten Arbeitgebern aufzustellen. Dabei ist für uns entscheidend, die notwendigen Anpassungen systemgerecht, sozial ausgewogen und transparent umzusetzen.
Für die SPD ist klar, dass eine verfassungskonforme und attraktive Besoldung kein Selbstzweck ist, sondern eine zentrale Voraussetzung für einen handlungsfähigen Staat. Nur wenn die Arbeit im öffentlichen Dienst angemessen wertgeschätzt wird, kann NRW seine Aufgaben gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch künftig zuverlässig erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Ott

