Antwort 01.10.2026 von Christoph Stetter CDU
Die Abgeordnetenentschädigung in Baden-Württemberg wird nicht etwa willkürlich oder nach eigenem Ermessen festgelegt.
Die Abgeordnetenentschädigung in Baden-Württemberg wird nicht etwa willkürlich oder nach eigenem Ermessen festgelegt.
Wir fordern grundsätzlich, Fördergelder stärker bedarfsorientiert zu vergeben.