Guten Tag Herr Stetter, wieso haben die Landtagsabgeordneten, bei der derzeit angespannten Haushaltslage im Juli 2026 auf die Anpassung der Bezüge nicht verzichtet? Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage zur beschlossenen Diätenerhöhung.
Die Abgeordnetenentschädigung in Baden-Württemberg wird nicht etwa willkürlich oder nach eigenem Ermessen festgelegt. Vielmehr sind die Bezüge strikt an die allgemeine Lohnentwicklung im Land gekoppelt. Dieses Verfahren wurde bewusst 2005 eingeführt, um zu verhindern, dass die Politik Jahr für Jahr in eigener Sache über Erhöhungen „verhandelt“. Der Landtag hat diese Vorgehensweise im Juni für die gesamte Legislaturperiode bestätigt. Heißt konkret: Steigen die Durchschnittslöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg - wie im vergangenen Jahr um 3,5 Prozent - passen sich die Bezüge entsprechend an. Diese Vorgehensweise gilt im Übrigen in beide Richtungen: Sinken die Nominallöhne in der Bevölkerung, sinken auch die Diäten. Dies war beispielsweise im Krisenjahr 2021 der Fall. Damit besteht eine wirksame Rückkopplung der Abgeordnetenbezüge zur wirtschaftlichen Entwicklung im Land. Für mich ist dies ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass ein solcher Beschluss – gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten – in der Öffentlichkeit intensiv und emotional diskutiert wird. Umso wichtiger ist mir eine Versachlichung der Debatte.
Mit herzlichen Grüßen
Christoph Stetter

