Antwort 23.07.2026 von Georg Kippels CDU
Eine gute Versorgung ist nicht nur medizinisch geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Eine gute Versorgung ist nicht nur medizinisch geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Einen gesetzlichen Bestandsschutz, durch den bereits genehmigte und laufende Behandlungen mit medizinischen Cannabisblüten allein aufgrund ihrer bisherigen Genehmigung dauerhaft weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sieht die Neuregelung nicht vor.
Mein Punkt ist aber ein anderer: Die beschleunigte Abschreibung entfaltet bereits heute erhebliche wirtschaftliche Wirkungen.
Ohne ein sofortiges, konsequentes Gegensteuern hätte ein massiver, sprunghafter Beitragsanstieg für alle Arbeitnehmer und Familien gedroht.