Antwort 08.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Ist die Leistung im Inland ausgeführt, unterliegt der Transfer von Profifußballern und anderen Spitzensportlern zwischen Sportvereinen grundsätzlich dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Ist die Leistung im Inland ausgeführt, unterliegt der Transfer von Profifußballern und anderen Spitzensportlern zwischen Sportvereinen grundsätzlich dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.
Genau dort liegt ein zentraler Schwachpunkt des Regierungsentwurfs.
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen.