Antwort 13.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Es gilt jetzt, schnellstmöglich die Täter festzustellen und sie dingfest zu machen!
Es gilt jetzt, schnellstmöglich die Täter festzustellen und sie dingfest zu machen!
Grundsätzlich erhalten Geflüchtete kein Bürgergeld, sondern niedrigere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese werden über Steuermittel finanziert und dürfen nach aktueller Rechtsprechung eine bestimmte Höhe, die das Existenzminimum sichert, nicht unterschreiten.