Antwort 19.09.2025 von Jan-Marco Luczak CDU
Das verkennt die viel grundsätzlicheren Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, die Wahl von Frau Prof. Brosius-Gersdorf abzulehnen.
Das verkennt die viel grundsätzlicheren Fragestellungen, die große Teile der Unionsfraktion bewogen haben, die Wahl von Frau Prof. Brosius-Gersdorf abzulehnen.
Zu diesem Thema habe ich mich bereits am 22.07. sowie am 23.07. ausführlich geäußert und aus meiner Sicht alle relevanten Punkte dargestellt.
Die ursprüngliche Festlegung der Diäten erfolgte durch eine unabhängige Expertenkommission, sodass eine objektive Grundlage besteht
Die Wahl der Bundesverfassungsrichter wurde verschoben, um verantwortungsvoll zu handeln, sorgfältig abzuwägen und die Integrität des Gerichts zu wahren.
Herr Goiny kann nicht mitstimmen, da er Abgeordneter im Landesparlament Berlin ist, nicht im Deutschen Bundestag