Antwort 10.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Sonderstellung schützt nicht vor Unterversorgung, darum das neue Gesetz.
Sonderstellung schützt nicht vor Unterversorgung, darum das neue Gesetz.
Die von Ihnen angesprochenen Änderungen des Informationsfreiheitsrechts betreffen ein Gesetzgebungsvorhaben auf Bundesebene. Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich auf die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen keinen unmittelbaren Einfluss.
Die Kommission empfiehlt nicht nur den Aufbau einer neuen Kapitalrente, sondern auch zahlreiche Strukturreformen innerhalb des bestehenden Rentensystems.