Antwort 21.10.2025 von Thorsten Glauber FREIE WÄHLER
Es muss dabei bleiben, dass in private Kommunikation nur bei konkretem Verdacht und nur mit richterlicher Genehmigung eingegriffen werden dar
Es muss dabei bleiben, dass in private Kommunikation nur bei konkretem Verdacht und nur mit richterlicher Genehmigung eingegriffen werden dar
Eine anlasslose Chatkontrolle ist dafür aber nicht erforderlich.
Die SPD muss innerhalb der Koalition gute Arbeit leisten und über die Bundesregierung hinaus als eigenständige Kraft erkennbar sein.
Diese Einstufung ist jedoch klar vom Instrument des Parteiverbots zu unterscheiden.