(...) Außerdem muss die Bundesregierung sich unbedingt in Brüssel für eine EU-weite Kennzeichnungspflicht einsetzen für Milch, Eier und alle Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Damit würde endlich für alle erkennbar, wo der gentechnisch veränderte Mais eingesetzt wird. Verbraucher könnten diese Produkte meiden, und mit mangelnder Nachfrage würde der Markt für solche Pflanzen verschwinden. (...)
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(...) Wir werden unserer Bundesregierung den Rücken stärken, um eine EU-weite Ablehnung von gentechnisch verändertem Mais zu erreichen. (...)

(...) Honig ist zu 100 % ein natürliches Produkt, das nur aus einer Zutat -- Honig -- besteht. Dies ist im internationalen Lebensmittel Kodex wie auch in der EU-Honig-Richtlinie so niedergelegt. (...)

(...) Ich muss aber aus grüner Sicht sagen, dass diese Begründung der Sachlage mich auch nicht zufrieden stellt. Die Anforderungen an den Ökolandbau sehen den Betrieb als Ganzes und nicht allein die Fläche. Aus der Tierhaltung im Ökolandbau ergeben sich weitere über die reinen Anforderungen der Flächenbewirtschaftung herausgehende Anforderungen und Kosten. (...)

(...) Ich glaube, dass Klarheit und Transparenz für den Verbraucher sowohl beim Honig wie auch bei anderen Lebensmitteln oberste Priorität bei der Kennzeichnung haben sollten. Der Vorschlag, die Honigrichtlinie dahingehend zu ändern, dass Pollen ein Bestandteil ist, hat diesem Gedanken meines Erachtens keinerlei Rechnung getragen. Durch eine Einstufung als Bestandteil ist eine Verwässerung der Kennzeichnungspflichten zu befürchten. (...)

(...) Dabei ist allerdings nicht zu verkennen, dass es sich bei den Feldmarken um Kulturlandschaften handelt, die bereits seit hunderten von Jahren kultiviert und bewirtschaftet werden. Deswegen muss meiner Meinung nach auch ein Ausgleich zwischen den Interessen des Naturschutzes und den berechtigten Interessen der Landwirtschaft erzielt werden, um die Feldmarken als Kulturlandschaft nachhaltig und dauerhaft zu schützen. Dazu stellt der Bezirk Altona Bebauungspläne auf, die das Ziel haben, die Feldmarken weitestgehend vor Eingriffen zu schützen, berechtigte Interessen zu berücksichtigen und allen Beteiligten Rechtssicherheit zu geben. (...)