Frage von Matthias M. • 26.08.2024

Antwort von Rainer Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 03.09.2024
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Wir sehen grundsätzlich das Liegenschaftsamt in der Pflicht entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, um einen weiteren Substanzverlust zu verhindern.
Eigentümervorstellungen, Bürgerentscheid, Vorhaben mit durch Einzelpersonen geführten Unternehmen aus der Region durchführen
Wichtig wäre in meinen Augen, dass das Gelände einen Übergang zwischen Stadt und Natur (Auwald) schafft.