Frage von Ulrich G. • 16.10.2025

Antwort von Sören Pellmann Die Linke • 17.10.2025
Ihren Unmut darüber, dass ein Rentenanspruch trotz Ablebens des Ehepartners durch den
Versorgungsausgleich gemindert wird, kann ich menschlich nachvollziehen.
Ihren Unmut darüber, dass ein Rentenanspruch trotz Ablebens des Ehepartners durch den
Versorgungsausgleich gemindert wird, kann ich menschlich nachvollziehen.
Beim Versorgungsausgleich nach einer Scheidung findet einmalig ein Eigentumsübergang statt: Das Eigentum an den Rentenansprüchen vom einen Ehepartner (1) geht zu einem bestimmten Teil an den anderen Ehepartner (2) über.
Sehr geehrter Herr G.,