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Cornell-Anette Babendererde
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Frage von Guido B. •

Wie ist der Sachstand der amtsangemessene Besoldung der Soldaten

Sehr geehrte Frau Babendererde,

2020 stellte das BVerfG fest, dass die Besoldung von Bundesbeamten nicht verfassungsgemäß ist. Noch immer warten diese jedoch auf Wiederherstellung der amtsangemessenen Alimentation - seit 6 frustrierenden Jahren kommt der Dienstherr nicht seiner verfassungsgemäßen Verpflichtung nach, seine Beamten angemessen zu versorgen. Zur Klarstellung: es gibt Bundesbeamte, die unterhalb der Grundsicherung besoldet werden - das muss doch schnellstens korrigiert werden! Für Sie als Partei, die sich dem Rechtsstaat verpflichtet sieht, kann ein solch Verfassungswidriger Zustand doch nicht länger hinnehmbar sein?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

ich kann Ihren Unmut nachvollziehen. Wer unserem Land dient, muss sich darauf verlassen können, dass sein Dienstherr seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Die lange Dauer bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung ist für die betroffenen Beamtinnen und Beamten unbefriedigend. Auch ich halte es für dringend erforderlich, hier zu einer tragfähigen Lösung zu kommen.

Das Bundesinnenministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der sowohl die Übertragung des Tarifabschlusses für Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger als auch die grundlegende Anpassung der Besoldung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben umfasst.

Die Verbindung beider Vorhaben ist komplex: Es geht nicht allein um eine kurzfristige Anpassung, sondern darum, ein Besoldungssystem zu schaffen, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation dauerhaft gerecht wird.

Mir ist bewusst, dass diese notwendige Sorgfalt die lange Wartezeit nicht ungeschehen macht. Entscheidend ist deshalb, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben konsequent umgesetzt und die Betroffenen nicht länger als nötig auf eine rechtssichere Regelung warten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Cornell Babendererde

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