Antwort 28.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Mit der kurzfristigen und temporären Senkung der Energiesteuer wird die CO₂-Abgabe nicht angetastet. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Mit der kurzfristigen und temporären Senkung der Energiesteuer wird die CO₂-Abgabe nicht angetastet. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Das Urteil schreibt keine konkreten steuerpolitischen Maßnahmen vor und verbietet auch keine temporäre Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe aus meiner Sicht kein Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Die geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro ist kein "Geschenk" auf Kosten der Arbeitgeber. Sie ist freiwillig – Unternehmen können sie zahlen und dann steuerlich geltend machen.