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Bereits im Januar hat die Hamburgische Bürgerschaft auf Initiative der Regierungsfraktionen beschlossen, den Senat aufzufordern, sich auf Bundesebene für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen
Als Grüne Fraktion in der Bürgerschaft setzen wir uns weiterhin für die Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens ein.
Es sollte zunächst das Hauptsacheverfahren zur AfD-Einstufung abgeschlossen werden. Ob ein Verbotsverfahren sinnvoll ist, hängt von dessen Ausgang ab.
Ich unterstütze daher die Forderung nach einem ernsthaften, zügigen und entschlossenen Prüfverfahren mit dem Ziel, die Einleitung eines Verbotsverfahrens beziehungsweise den Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung voranzubringen. Ein weiteres politisches Wegducken darf es nicht geben.
Für uns steht fest: Inklusion darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen