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Simone Dornia
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Frage von Caroline V. •

Unterstützen Sie die Forderung, das GFF-Gutachten als Grundlage zu nutzen, um das AfD-Verbotsverfahren im Bundesrat sofort ohne weiteres Zögern voranzutreiben?

Sehr geehrte Frau Dornia

als Bürger*in Ihres Wahlkreises wende ich mich mit großer Sorge an Sie.

Das neue 1.500-seitige GFF-Rechtsgutachten belegt eindeutig, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD hohe Erfolgsaussichten hat. Die Beweise für die Missachtung der Menschenwürde und des Demokratieprinzips liegen auf dem Tisch. Dennoch erleben wir in der Politik eine lähmende Blockadehaltung. Das Argument, ein Verfahren sei „zu riskant“, ist nicht mehr haltbar. Jeder Tag des Zögerns normalisiert rechtsextreme Positionen weiter. Ein Abwarten bis nach der Sommerpause ist gefährlich.

Welche konkreten Schritte unternehmen Sie persönlich und Ihre Fraktion im Juli, um den Druck zu erhöhen und die Blockade des Verfahrens zu durchbrechen?

Die Zivilgesellschaft schaut genau hin, wer die Demokratie aktiv verteidigt und wer bremst. Ich erwarte von Ihnen als meiner Vertretung eine klare Positionierung.

Mit freundlichen Grüßen

Caroline V.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau V.,

Hamburg hat bislang keine Initiative zur Beantragung eines AfD-Verbotsverfahrens in den Bundesrat eingebracht. Allerdings hat die Hamburgische Bürgerschaft am 30. September beschlossen, dass sich der Senat für die zeitnahe Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen soll, die die Voraussetzungen für ein solches Verfahren prüft. Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte liefert hierfür eine wichtige Grundlage.
Die CDU hat sich mehrfach öffentlich gegen ein Verbotsverfahren ausgesprochen. Inzwischen fordern aber auch gewichtige Stimmen aus ihren Reihen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Diese Bewegung wollen wir nicht durch eine erzwungene Abstimmung im Bundesrat abwürgen.
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Parteiverbot sind allerdings hoch. Gerade deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend, damit ein möglicher Antrag auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben kann. Ein nicht ausreichend begründeter Antrag wird vom BVerfG abgewiesen, ohne darüber zu verhandeln. Ein Bundesratsbeschluss allein ist noch kein Verbotsantrag. Danach braucht es eine gerichtsfeste Antragsschrift, und die setzt voraus, dass die Erkenntnisse von Bund und Ländern gesammelt, ausgewertet und frei von V-Leute-Quellen aufbereitet sind. Genau daran ist das erste NPD-Verfahren 2003 gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht stellte es ein, weil V-Leute des Verfassungsschutzes bis in die Führungsebene der Partei aktiv waren. Die NPD konnte das jahrelang als Freispruch feiern. Einen solchen Fehler darf es bei der AfD nicht geben.
Wir Grüne werden diesen Prozess weiterhin mit Nachdruck vorantreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Dornia

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