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Kemir Čolić
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Frage von Caroline V. •

Unterstützen Sie die Forderung, das GFF-Gutachten als Grundlage zu nutzen, um das AfD-Verbotsverfahren im Bundesrat sofort ohne weiteres Zögern voranzutreiben?

Sehr geehrte Herr Čolić

als Bürger*in Ihres Wahlkreises wende ich mich mit großer Sorge an Sie.

Das neue 1.500-seitige GFF-Rechtsgutachten belegt eindeutig, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD hohe Erfolgsaussichten hat. Die Beweise für die Missachtung der Menschenwürde und des Demokratieprinzips liegen auf dem Tisch. Dennoch erleben wir in der Politik eine lähmende Blockadehaltung. Das Argument, ein Verfahren sei „zu riskant“, ist nicht mehr haltbar. Jeder Tag des Zögerns normalisiert rechtsextreme Positionen weiter. Ein Abwarten bis nach der Sommerpause ist gefährlich.

Welche konkreten Schritte unternehmen Sie persönlich und Ihre Fraktion im Juli, um den Druck zu erhöhen und die Blockade des Verfahrens zu durchbrechen?

Die Zivilgesellschaft schaut genau hin, wer die Demokratie aktiv verteidigt und wer bremst. Ich erwarte von Ihnen als meiner Vertretung eine klare Positionierung.

Mit freundlichen Grüßen

Caroline V.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau V.,

ich teile Ihre Sorge über die Entwicklung der AfD und nehme auch das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vorgelegte Gutachten sehr ernst.

Sie fragen, welche konkreten Schritte ich im Juli unternehmen werde. Auch wenn sich die Hamburgische Bürgerschaft ab kommender Woche in der sitzungsfreien Zeit befindet und deshalb keine weiteren parlamentarischen Sitzungen stattfinden, wird die Debatte selbstverständlich weitergehen. Das Gutachten wird sowohl innerhalb meiner Fraktion als auch innerhalb der SPD weiter diskutiert und in die politischen Beratungen einfließen.

Bereits im Januar hat die Hamburgische Bürgerschaft auf Initiative der Regierungsfraktionen beschlossen, den Senat aufzufordern, sich auf Bundesebene für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, sämtliche relevanten Erkenntnisse zusammenzuführen und auf dieser Grundlage die Erfolgsaussichten eines möglichen Parteiverbotsverfahrens sorgfältig zu bewerten (Bürgerschaftsdrucksache 23/2520).

Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen weiterhin richtig. Ein Parteiverbotsverfahren ist eines der schärfsten Instrumente, die unser Grundgesetz vorsieht. Gerade deshalb muss ein entsprechender Antrag so sorgfältig vorbereitet werden, dass er vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Das aktuelle Gutachten der GFF liefert aus meiner Sicht weitere gewichtige Erkenntnisse, die in diese Gesamtbewertung einfließen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Kemir Čolić

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