
Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere in Deutschland.
Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere in Deutschland.
Tiertransporte in Drittländer lehnen wir BÜNDNISGRÜNE auf Grund des damit verbundenen großen Leids für die betroffenen Tiere ab. Deshalb setzten wir uns für ein Verbot ein.
Wir haben uns im Landtag erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Abstandsregel bei der Aufstellung von Windkraftanlagen von mind. 1.000 Metern zu Wohnbebauung eingehalten werden muss.
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte. Das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen soll ebenso bekämpft werden wie der illegale Tierhandel.
Wir sind in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Überzeugung, dass Deutschland bereits eine Vorreiterrolle im Tierschutz einnimmt.
Tiertransporte in Drittländern unterstehen nicht der nationalen Gesetzgebung. Daher können wir solche Verbote zwar begrüßen, aber nicht rechtlich umsetzen.