Antwort 10.07.2026 von Ralf Stegner SPD
Ihren Ärger über die Verweigerung einer Stundung Ihrer Steuernachzahlung kann ich nachvollziehen
Ihren Ärger über die Verweigerung einer Stundung Ihrer Steuernachzahlung kann ich nachvollziehen
Wie im Gesetzentwurf vorgesehen, wollen wir die Altersgrenze für besondere Verwendungen auf freiwilliger Basis anheben. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass Kameradinnen und Kameraden bis zum Alter von 68 Jahren freiwillig in besonderen und besonders nachgefragten Verwendungen üben können.
Europa muss besser agieren, um humanitäre Versorgung und den Schutz der Zivilbevölkerung vor Ort zu gewährleisten und glaubwürdig an der Zweistaatenlösung zu arbeiten.