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Wenn bestehende Regelungen – wie eingeschränkte Heilerlaubnisse – verfassungsrechtlich problematisch sind, müssen diese überprüft und gegebenenfalls neu geregelt werden. Dabei sollte das Ziel sein, bewährte Therapieangebote nicht zu gefährden, sondern sie in verlässliche Strukturen zu überführen.
Damit Menschen in gesundheitlichen Krisen passgenaue Hilfe bekommen, sollten auch kreative Therapieansätze ausgeschöpft werden.
Damit Menschen in gesundheitlichen Krisen passgenaue Hilfe bekommen, sollten alle Therapieansätze ausgeschöpft werden, für die wissenschaftliche Evidenz vorliegt. Methodenpluralität ist aus unserer Sicht ein wichtiges Prinzip einer modernen Gesundheitsversorgung – vorausgesetzt, Qualität und Wirtschaftlichkeit gelten konsequent als Maßstab.
Wir schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen