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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von hildegard P. •

Das Gutachten zum Heilpraktikerrecht stuft eingeschränkte Heilerlaubnisse als verfassungswidrig ein und empfiehlt eine umfassende Neuregelung. Sollen die Künstlerischen Therapien darin erfasst werden?

Entsprechend der Klassifikation der WHO ergänzen Künstlerische Therapien die konventionelle Medizin: „Arts interventions, such as singing in a choir to improve chronic obstructive pulmonary disease, are considered non-invasive, low-risk treatment options and are increasingly being used by Member States to supplement more traditional biomedical treatment.“ (WHO Health Evidence Network synthesis report 67, What is the evidence on the role of the arts in improving health and well-being? A scoping review, https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/329834/9789289054553-eng.pdf )

In der ambulanten Versorgung behandeln Musik-, Kunst-, Tanz- und Theatertherapeut:innen mit eingeschränkten Heilerlaubnissen für den Bereich der Psychotherapie. Auf welcher Basis könnten Patient:innen nach Wegfall dieser Erlaubnisse legal und sicher behandelt werden?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau P.

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

damit Menschen in gesundheitlichen Krisen passgenaue Hilfe bekommen, sollten auch kreative Therapieansätze ausgeschöpft werden. Da sie individuell auf den einzelnen Menschen eingehen, können kunstbasierte Gesundheitsangebote besonders wirkungsvoll die vielfältigen Herausforderungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Wohlbefinden adressieren. Die WHO hebt deshalb zurecht die Bedeutung ihrer Integration in bestehende Gesundheitsdienste hervor.
Obwohl in einigen Leitlinien der AMWF künstlerische Therapien empfohlen werden, gehören Kunst- und Musiktherapie in Deutschland bisher weder in den Regelleistungskatalog der GKV noch sind sie fester Bestandteil der therapeutischen Versorgungslandschaft.

Die Berufsbezeichnung "Kunsttherapeut*in" und "Musiktherapeut*in" ist bisher nicht geschützt. Es gibt auch kein einheitliches Berufsbild für diese Therapieformen und somit auch keine allgemeine Berufsvertretung, die zur Weiterbildung und Vernetzung beiträgt, sowie zur Interessenvertretung gegenüber der Politik auftritt. Einzelne Fachhochschulen bieten für die künstlerischen Therapien sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengänge an. Es gibt zusätzlich diverse sehr heterogene Angebote für Kurse in diesen Bereichen, die keinen akademischen Abschluss inkludieren.
Ergänzend zu künstlerischen Therapien gab es in der Laufzeit von 2023 bis 2025 das EU-geförderte Projekt „Kunst auf Rezept“ („Arts on Prescription“), das durch die Teilnahme an künstlerischen Aktivitäten in der Gruppe das mentale Wohlbefinden fördert. 

Es sollte ein bedarfsgerechter Zugang zur Kunst-, Musik-, Tanz- und Theatertherapie ermöglicht, sowie einheitliche Qualitätsstandards etabliert werden. Wir schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen. Hierfür bedarf es einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit einem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld. Geregelt werden müssen Ausbildungsstandards, das Qualifikationsniveau und der Vergütungsrahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther


 

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