Antwort 05.10.2026 von Christian Haase CDU
In Anbetracht der Tatsache, dass die beiden Kollegen nicht mehr Mitglieder des Haushaltsausschusses sind, betrachte ich Ihre Frage als gegenstandslos.
In Anbetracht der Tatsache, dass die beiden Kollegen nicht mehr Mitglieder des Haushaltsausschusses sind, betrachte ich Ihre Frage als gegenstandslos.
Ihren konkreten Hinweis auf den abschmelzenden Erhöhungsbetrag werde ich deshalb in die weitere Befassung mit dem Gesetzentwurf einbeziehen.