Wie stehen Sie bzw. ihre Partei zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2026/2027/2028 (BVAnpGBW 2026/2027/2028)?
Sehr geehrter Herr Zimmer,
mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2026/2027/2028 (BVAnpGBW 2026/2027/2028) werden die linearen Erhöhungen sowie die angepassten Familienzuschläge geregelt.
Hierbei wird um die Mindestalimentation zu erreichen für das zweite Kind ein Zuschlag von 511,38€ gewährt S. 54f.
Dieser Erhöhungsbetrag wird in jeder Stufe und Gruppe geringer.
Dies widerspricht eklatant dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u. a.) eindeutig geregelt, dass für die Mindestalimentation nur die Bestandteile berücksichtigt werden dürfen, die allen Beamten der untersten Gruppe unterschiedslos gewährt werden.
Somit dürfte das Gesetz verfassungswidrig sein und die Beamten des Landes Baden-Württemberg bis A10 hinein um mehrere tausend Euro jährlich verfassungswidrig zu niedrig besoldet werden.
Wie stehen Sie und ihre Partei zu diesem Gesetz?

