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Wir haben aber allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen, sowohl in Bezug auf die gesamte Partei als auch gegebenenfalls auf einzelne Landesverbände.
Das ist jedoch nur ein Aspekt, denn einzig entscheidend ist, ob das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen für ein Parteienverbot erfüllt sieht. Auf eine eindeutig normativ verfassungsrechtliche Wertung kommt es an.
Ich halte ein Verbotsverfahren gegen die AfD grundsätzlich für gerechtfertigt. Es liegen aus meiner Sicht gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD mit ihren Zielen und ihrem Verhalten unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung erheblich beeinträchtigt.
Der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebietet aus meiner Sicht sowohl Entschlossenheit als auch einen sorgfältigen und rechtsstaatlich belastbaren Umgang mit einem möglichen Verbotsverfahren.
Nachhaltiger und langfristig wirksamer ist es, die AfD politisch inhaltlich zu stellen.