Antwort 14.10.2026 von Carsten Müller CDU
Eine regelungsbedürftige verfassungsrechtliche Schutzlücke ist für mich nicht ersichtlich. Eine Änderung des Artikel 3 wäre aus meiner Sicht reine Symbolpolitik.
Eine regelungsbedürftige verfassungsrechtliche Schutzlücke ist für mich nicht ersichtlich. Eine Änderung des Artikel 3 wäre aus meiner Sicht reine Symbolpolitik.
Das Ziel ist es gemeinsam diesen Weiher möglichst einer proaktiven Nutzung der Menschen im Kiez zuzuführen.
Sie können aber sicher sein, dass ich den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine immer verurteilt habe und dass es dabei auch bleiben wird.