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Erik Marquardt
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Frage von Katrin B. •

Ist Ihnen bewusst, dass Ihre Fraktion Scheinauswahlverfahren nutzt, um intern beschlossene Personalentscheidungen zu legitimieren – intern „faux recrutement" genannt? Was tun Sie dagegen?

In ihrer Fraktion sollen laut https://limewire.com/d/13V2L#sSLpeshzhM mindestens seit einem Vorstandsbeschluss von 2016 extern ausgeschriebene Auswahlverfahren systematisch dazu dienen, zuvor intern getroffene Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen formal abzusichern. Die Personalverwaltung bezeichnet dies intern als „faux recrutement". Konkret: Ahnungslose Kandidat:innen bewerben sich im Glauben an ein echtes, leistungsbasiertes Verfahren, bereiten sich vor und nehmen den Stress einer schriftlichen und mündlichen Prüfung auf sich, ohne zu wissen, dass die Stelle bereits vergeben ist. Auch die Kosten solcher Scheinverfahren werfen Fragen auf, da die Fraktion aus dem EU-Haushalt finanziert wird: Sehen Sie als CONT-Mitglied hierin einen Verstoß gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung nach Art. 317 AEUV? Unabhängig davon: Welche Schritte unternehmen Sie, um dies abzustellen?

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