Dr Hannah Neumann
Hannah Neumann
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Katrin B. •

Ist Ihnen bewusst, dass Ihre Fraktion Scheinauswahlverfahren nutzt, um intern beschlossene Personalentscheidungen zu legitimieren – intern „faux recrutement" genannt? Was tun Sie dagegen?

In Ihrer Fraktion sollen laut https://limewire.com/d/13V2L#sSLpeshzhM seit einem Vorstandsbeschluss von 2016 extern ausgeschriebene Auswahlverfahren systematisch dazu dienen, zuvor intern getroffene Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen formal abzusichern. Die Personalverwaltung bezeichnet dies intern als „faux recrutement". Konkret bedeutet das: Ahnungslose Kandidat:innen bewerben sich im Glauben an ein echtes, leistungsbasiertes Verfahren, bereiten sich vor und nehmen den Stress einer schriftlichen und mündlichen Prüfung auf sich, ohne zu wissen, dass die Stelle bereits vergeben ist. Auch die Kosten solcher Scheinverfahren werfen Fragen auf: Da die Fraktion aus dem EU-Haushalt finanziert wird, könnte dies die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel (Art. 317 AEUV) sowie den Schutz von Personen berühren, die solche Praktiken intern gemeldet haben. Welche Schritte unternehmen Sie, um dies abzustellen und hinweisgebende Personen (whistle blower) wirksam zu schützen?

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