Antwort 20.08.2026 von Christos Pantazis SPD
Einen gesetzlichen Bestandsschutz, durch den bereits genehmigte und laufende Behandlungen mit medizinischen Cannabisblüten allein aufgrund ihrer bisherigen Genehmigung dauerhaft weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sieht die Neuregelung nicht vor.