Für eine Überprüfung der AfD müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die der Verfassungsschutz entsprechend nachweisbar und gerichtsfest dokumentieren muss. Da haben wir als Parlamentarier nur wenig bis gar keine Einflussmöglichkeiten. Als Landtagsabgeordneter kann ich den Antrag im Bundestag auf ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht nicht direkt unterstützen, da dies in die Zuständigkeit der Bundestagsabgeordneten fällt.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.10.2024 von Christos Katzidis CDU
Antwort 26.11.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition wurde vereinbart: „Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote."
Antwort 30.09.2024 von Thorsten Frei CDU
So wie das Gesetz aufgebaut ist, muss es weg.
Antwort 01.10.2024 von Carola Ensslen Die Linke
Ja, ich unterstütze ein AfD-Verbotsverfahren.
Antwort ausstehend von Martina Koeppen SPD
Antwort ausstehend von Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein CDU